ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für die Zusammenarbeit zwischen Hebamme Kerstin Döpke und der Leistungsempfängerin**
Diese AGB regeln die Rahmenbedingungen für alle Leistungen, die zwischen der Hebamme Kerstin Döpke und der Leistungsempfängerin erbracht werden. Sie gelten ergänzend zum Behandlungsvertrag.
1. Geltungsbereich
Die AGB finden auf sämtliche vertraglichen Beziehungen Anwendung, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehung ist privatrechtlich. Die Hebamme handelt freiberuflich und eigenverantwortlich.
3. Leistungsumfang
Die Leistungen richten sich nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a SGB V.
Enthalten sind insbesondere:
Nicht enthalten:
Versäumt die Leistungsempfängerin einen Termin ohne rechtzeitige Absage, kann ein Ausfallhonorar erhoben werden.
4. Terminverlegung und Ausfall
Hebammenhilfe ist nicht vollständig planbar. Deshalb gelten folgende Regelungen:
4.1 Flexible Terminfenster
Termine verstehen sich mit einer Zeitspanne von ± 30 Minuten.
Die Hebamme darf Termine aus dringenden oder berufsbedingten Gründen kurzfristig verschieben. Die Leistungsempfängerin wird sofort informiert.
4.2 Bestellpraxis
Termine werden langfristig geplant. Kurzfristige Absagen können meist nicht nachbesetzt werden.
4.3 Verpflichtende Terminwahrnehmung
Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Leistungsempfängerin, das Ausfallhonorar zu kennen und zu akzeptieren.
5. Erreichbarkeit und Kommunikation
Die Hebamme ist telefonisch erreichbar:
Mailboxnachrichten werden regelmäßig abgehört. An Wochenenden und Feiertagen besteht Erreichbarkeit nur nach Absprache.
Organisatorische Fragen können per E-Mail gestellt werden.
6. Wahlleistungen
Folgende Wahlleistungen können vereinbart werden:
Die Hebamme informiert vorab über entstehende Kosten.
Rechnungen werden per E-Mail zugestellt und per Überweisung bezahlt.
7. Abrechnung
7.1 Gesetzlich Versicherte
Standardleistungen werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Wahlleistungen sind privat zu zahlen.
7.2 Heilfürsorgeberechtigte
Kostenübernahmeerklärung ist vorzulegen. Ohne diese erfolgt Privatabrechnung.
7.3 Selbstzahlerinnen / Privatversicherte
7.4 Zahlung
7.5 Vorauszahlung
Bei Wahlleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.